Darstellung der Auswirkungen des Bauturbos für die Wohnbauentwicklung

16.03.2026

Die Verwaltung wird gebeten, alle nach den gesetzlichen Vorgaben des sogenannten „Bauturbos“ grundsätzlich geeigneten Flächen im Stadtgebiet darzustellen, die für eine zusätzliche Entwicklung von Wohnbauflächen in Betracht kommen.

Hierbei sind sowohl Potenzialflächen innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen als auch geeignete Flächen im Außenbereich zu erfassen und hinsichtlich ihrer planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie ihrer weiteren Entwicklungsmöglichkeiten zu bewerten.

Die Ergebnisse sind der Politik in Form einer systematischen Flächenübersicht einschließlich einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen je Fläche vorzulegen.

Begründung:

Die Verwaltung hat im Ausschuss für Stadtplanung, Mobilität und Umwelt die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben („Bauturbo“) vorgestellt. Die CDU-Fraktion sieht in den erweiterten planungsrechtlichen Möglichkeiten eine wichtige Chance, die Wohnraumentwicklung in Oberhausen spürbar zu beschleunigen.

Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere Flächen betrachtet werden, deren Entwicklung auf Grundlage der planungsrechtlichen Instrumente des Baugesetzbuches möglich erscheint. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB sowie – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen – Entwicklungen im Außenbereich nach § 35 BauGB sowie weitere durch die neuen gesetzlichen Regelungen eröffnete Beschleunigungstatbestände.

Ziel ist eine systematische und transparente Übersicht aller potenziell geeigneten Flächen, um die durch die zeitlich befristeten gesetzlichen Regelungen eröffneten Handlungs- spielräume strategisch nutzen zu können und fundierte politische Entscheidungen über die weitere Stadtentwicklung zu ermöglichen.