Grundsatzbeschluss zur Weiterverfolgung der priorisierten Vorzugsvariante zur Umgestaltung der Westfälischen Straße zwischen Heinestraße und Nürnberger Straße im Zusammenhang mit den flankierenden Maßnahmen aus dem IHK Osterfeld
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss beschließt die Fortsetzung der Planungen auf Grundlage der Vorzugsvariante (Variante 1) zum Umbau der Westfälischen Straße zwischen Heinestraße und Nürnberger Straße.
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss beschließt die Fortsetzung der Planungen auf Grundlage der Planungsvariante 3 zum Umbau der Westfälischen Straße zwischen Heinestraße und Nürnberger Straße.
Bei der Fortsetzung der Planungen auf Grundlage der Variante 3 sind zusätzliche Parkplätze in folgenden Bereichen vorzusehen:
- Nördlich der Fahrbahn: rechts oberhalb des Straßenbelages zwischen den vorhandenen Bäumen (zurzeit Grünstreifen) und
- Südlich der Fahrbahn: links unterhalb des Straßenbelages zwischen den neuen, bereits eingezeichneten, Parkplätzen und der Bushaltestelle (zurzeit ebenfalls ein Grünstreifen).
Auch sollen insgesamt vier Parklätze mit E-Ladesäulen (zwei auf jeder Straßenseite) ausgestattet werden.
Ferner wird die Verwaltung gebeten, im Planungsbereich eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten (inkl. eine E-Ladesäule für Fahrräder) zu berücksichtigen.
Begründung:
Die von Seiten der Fachverwaltung vorgeschlagene Variante 1 („Verkehrsberuhigung“) weist aus Sicht der CDU-Fraktion folgende Nachteile gegenüber der Variante 3 aus:
- Ein Wegfall aller vorhandenen Parkplätze ohne Schaffung von Ersatzparkplätzen. Mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen des Multifunktionskomplexes und der geplanten Wohnbebauung auf dem ehemaligen Hallenbadgelände werden Parkflächen jedoch dringend benötigt.
- Durch die vorgesehene „Verkehrsberuhigung“ zwischen Heinestraße und Nürnberger Straße wird der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs erheblich eingeschränkt (auf einer Gesamtlänge von ca. 185 m). Da Fußgängerinnern und Fußgänger dem motorisierten Verkehr auf dieser gesamten Fläche gleichgestellt sind, wird der Verkehrsfluss auf der gesamten Straßenlänge erheblich gedrosselt. Eine solche Situation provoziert Unfälle und/oder Auseinandersetzung zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern.
- Sogenannte „Eltern-Taxis“ halten in diesem Bereich in der Regel ohne Rücksichtnahme auf übrige Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sodass unnötige Gefahrensituationen entstehen können.
Aus Sicht der CDU-Fraktion bietet die Variante 3 („Trennungsprinzip“) folgende Vorteile:
- Klare Trennung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch die Mittelinsel. Hierdurch wird der Verkehr entschleunigt und – gefährliche – Überholmanöver nahezu automatisch unmöglich; es muss gewartet werden.
- Nur ein kleiner Teil der Westfälischen Straße wird „verkehrsberuhigt“ (auf einer Länge von ca. 20 m) und kann als Schwerpunkt durch Fußgängerinnen und Fußgänger genutzt werden.
- Die angesichts des Umfelds notwendige Zahl an Parkplätze kann zur Verfügung gestellt werden.
Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

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