Kommunalabgabengesetz: Gemeinsamer Antrag von CDU und BOB im Rat beschlossen

28.09.2021

Straßenbaubeiträge auf Antrag von CDU und BOB zukünftig mit Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger in Oberhausen

Erfreut zeigt sich die Oberhausener CDU-Fraktion darüber, dass ein gemeinsam mit BOB im Rat gestellter Änderungsantrag zum Konzept zur Beteiligung von Anliegern nach KAG (Kommunalabgabengesetz) NRW mit Mehrheit im Rat der Stadt beschlossen worden ist.


„Uns ging es bei dem Antrag um größtmögliche Transparenz und eine umfassende Bürgerbeteiligung bei dem komplizierten und viel diskutierten Thema der sogenannten Anliegerbeiträge“, so Denis Osmann, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.


Aufgrund der beschlossenen Änderungen ist es zum einen zukünftig möglich, dass sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den gesetzlich vorgeschriebenen Anliegerversammlungen vertreten lassen können. Darüber hinaus ist jetzt auch sichergestellt, dass die 50-prozentige Förderung der Kosten durch das Land von der Stadt beantragt wird und sich somit die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger deutlich reduzieren.


„Ein weiteres wichtiges Anliegen war uns die Einführung einer monetären Grenze, ab welcher die gesetzlich vorgeschriebenen Anliegerversammlungen durchgeführt werden müssen“, so Osmann weiter.


„Es ist ein wichtiges Signal, dass wir fraktionsübergreifend sehr konkret und bürgernah die Belange der Menschen in Oberhausen in den Blick nehmen und handeln. Politik – und besonders Kommunalpolitik – muss konkret liefern und das ist hier beispielhaft gelungen. Wir schaffen Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung. Diesen Weg wollen wir gerne in Kooperationen mit den anderen Fraktionen so weitergehen. Es geht um nicht weniger als unser Oberhausen“, betont Fraktionschefin Simone-Tatjana Stehr.