M. L. Dött: „Fahrverbote sind erheblicher Eingriff“

16.11.2018

Dött begrüßt Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Diesel-Fahrverbote in einem großen Teil von Essen und für die Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen ausgesprochen. Im Bundeskabinett wurde kurz zuvor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Dies begrüßt die Oberhausener CDU-Bundestagsabgeordnete Marie-Luise Dött: „Fahrverbote sind ein erheblicher Eingriff in das Leben und die Existenz unseres Landes. Deshalb wollen wir das Bundesimmissionsschutzgesetz anpassen. Es ist sinnvoll, dass dort, wo die Stickoxid-Grenzwerte infolge bereits ergriffener Maßnahmen in absehbarer Zeit erreicht werden, sehr genau abgewogen werden muss, ob Fahrverbote verhängt werden sollten. In diesen Fällen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.“

Auch gegen die Stadt Oberhausen hat die DUH mit Blick auf die Stickoxidwerte an der Mülheimer Straße Klage eingereicht. Dött, die Umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, erklärt, dass die „Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten ein zentrales umweltpolitisches Ziel bleibt“. Sie plädiert dennoch für die Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, um Fahrverbote vermeiden zu können: „Wer davon redet, dass hier die Grenzwerte aufgeweicht werden, hat den Entwurf nicht gelesen. Dieser Entwurf geht jetzt zur Prüfung zur EU-Kommission und wird dort auf Konformität mit europäischem Recht geprüft.“

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen betrifft auch einen Teil der A 40. Erlaubt sind Stickoxidwerte bis zu 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat angekündigt, das Land werde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen in Berufung gehen.