
Wilhelm Hausmann MdL begrüßt Richterspruch zum Besoldungsgesetz
„Ein gutes Urteil auch für die vielen Menschen, die in unserer Stadt als Beamte mit großem Einsatz ihrer Beschäftigung nachgehen, ohne eine angemessene Steigerung ihrer Bezüge zu erhalten." Mit großer Zustimmung kommentierte der Oberhausener Landtagsabgeordnete Wilhelm Hausmann (CDU) den Richterspruch des Landesverfassungsgerichtshofs in Münster, der in seltener Deutlichkeit festgestellt hatte, dass das Besoldungsgesetz der rot-grünen NRW-Regierung gegen die Landesverfassung verstößt. Die festgestellte Verfassungswidrigkeit betrifft Landesbeamte zum Beispiel bei der Polizei ebenso wie auch Kommunalbeamte in den Rathäusern.
Die Deutlichkeit, mit der der Verfassungsgerichtshof das Besoldungsgesetz von Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) als „evident verfassungswidrig" abgeurteilt habe, sei schon bemerkenswert, erklärte Hausmann. „Das zeigt: Das Gesetz war handwerklich schlecht gemacht. Es zeigt auch: Es war richtig, dass wir diese Klage erhoben haben." Damit kassiere die Regierung Kraft bereits die vierte schwere Niederlage beim Verfassungsgerichtshof in dem wichtigsten Politikfeld des Landes: Der Haushalts- und Finanzpolitik, so der CDU-Politiker.
Die rot-grüne Landesregierung sei nun gefordert, haushaltspolitische Konsequenzen zu ziehen. „Rot-Grün ist in der Pflicht, eine ordentliche Finanzplanung auf den Weg zu bringen. Andere Bundesländer haben gezeigt, wie vernünftige Finanzpolitik und angemessene Beamtenbesoldung in Einklang gebracht werden können", erklärte Hausmann.
Laut Hausmann hat sich die Landesregierung mit dieser Vorgehensweise in eine aussichtslose finanzpolitische Situation, mit einem zusätzlichen Haushaltsloch von über einer Milliarde, begeben. „Durch die von Walter-Borjahns jetzt ad hoc verkündete Haushaltssperre, steht zu befürchten, dass auch Projekte mit Landesmitteln in Oberhausen ausfallen werden. Damit sind wieder mal die schwachen Kommunen wie Oberhausen von der unseriösen Haushaltspolitik des Landes besonders betroffen."
Empfehlen Sie uns!