
CDU-Bundestagsabgeordnete Marie-Luise Dött begrüßt Änderungen am Baugesetzbuch
Wegen des außergewöhnlich hohen Wohnraumbedarfs in den kommenden Jahren erhalten Städte und Gemeinden befristet bis Ende des Jahres 2019 die Möglichkeit, am Ortsrand eine Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Marie-Luise Dött begrüßt das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen wurde und unter anderem dies zum Inhalt hat.
„Wir brauchen mehr Wohnungen. Die Änderungen am Baugesetzbuch sind deshalb stark investitionsorientiert, setzen ein Ergebnis des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen um und ergänzen die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll“, so die Oberhausener CDU-Bundestagsabgeordnete.
Dött, die baupolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Bundestag ist, glaubt, dass über die Gesetzesnovelle „die Wohnraumbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die von kinderreichen Familien, in die Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung beziehungsweise in die Planungsleitlinien integriert werden“: „Der Mangel an Bauland ist derzeit der Flaschenhals im Wohnungsbau. Nun werden die Erwartungen des Gesetzgebers an den Beitrag der Kommunen zur Baulandmobilisierung zusätzlich unterstrichen. Darüber hinaus haben wir der Mieterschutz in Milieuschutzgebieten vertretbar ausgebaut und den Kommunen werden die Wege zur einvernehmlichen Lösung mancherorts umstrittener Dauerwohnnutzungen in Erholungsgebieten aufgezeigt.“
Empfehlen Sie uns!