Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen

15.09.2021

CDU-Oberhausen begrüßt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen als "wichtiges Signal".

Der Bundestag hat dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zugestimmt. Bund und Länder hatten sich nach langem Streit über die Finanzierung des Vorhabens geeinigt.
Gemeinsam mit dem CDU-Landtagsabgeordneten, Wilhelm Hausmann, begrüßt die CDU-Fraktion Oberhausen die Entscheidung als ein „wichtiges Signal” und freut sich über den „längst fälligen Entschluss”, so die schulpolitische Sprecherin der Christdemokraten, Gundula Hausmann-Peters. „Durch den schrittweisen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis 2029, eröffnen sich neue Perspektiven für Familien und Alleinerziehende”, betont Hausmann-Peters Moderne Angebote müssten es ermöglichen, einem Beruf nachzugehen und gleichzeitig Kinder großzuziehen, wenn man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst meine.
„Der nächste konsequente Schritt wäre nun die Forcierung einer Ausbildungsoffensive, damit der dadurch entstehende zukünftige Mehrbedarf an Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern gedeckt werden kann. Auch hier hoffen wir auf die notwendige Unterstützung von Bund und Land”, ergänzt die CDU-Fraktionsvorsitzende, Simone-Tatjana Stehr.