Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob an der Straße Zur Eremitenklause im Bereich der derzeit endenden Gehwegführung auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein durchgehender Gehweg auf städtischer Fläche hergestellt werden kann.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die vorhandene Fläche entlang der dort befindlichen Straßenbeleuchtung für eine sichere und nachvollziehbare Fortführung des Gehwegs geeignet ist, ohne die bestehende Fahrbahnbreite wesentlich einzuschränken.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, darzustellen, welche baulichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich wären und mit welchem Kostenrahmen zu rechnen ist.
Das Ergebnis der Prüfung soll in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld mit einer fachlichen Einschätzung und einer möglichen Umsetzungsvariante vorgestellt werden.
Begründung:
Im Bereich der Straße Zur Eremitenklause besteht bis zum Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs keine baulich klare und durchgehend erkennbare Gehwegführung. Fußgängerinnen und Fußgänger werden dadurch in einem Abschnitt geführt, der derzeit im Wesentlichen durch den Fahrzeugverkehr geprägt ist.
Aufgrund der Kurvenlage, der seitlichen Begrünung und der eingeschränkten Sichtverhältnisse sollte geprüft werden, ob im Bereich der vorhandenen Straßenbeleuchtung, gegebenenfalls auf städtischem Grundstück, ein durchgehender Gehweg hergestellt werden kann. Wichtig ist dabei, dass die bestehende Fahrbahnbreite nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Ziel des Antrags ist eine fachliche Prüfung, ob eine sichere Gehwegführung technisch, verkehrlich und wirtschaftlich umsetzbar ist. Dadurch könnte die Fußgängersicherheit verbessert und eine klarere Trennung zwischen Fahrbahn und Fußgängerverkehr erreicht werden.

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