Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 2,5 Stellen im Dezernat 1 für das Aufgabengebiet Bauinvestitionscontrolling.
Mit der Einrichtung der vorgenannten Stellen entstehen Personalkosten in Höhe von 323.520 EUR pro Jahr. Anteilig im Haushaltsjahr 2026 anfallende Personalkosten sind im Deckungsring Personal (D00000001) überplanmäßig bereitzustellen. Zum Haushalt 2027 ff. ist entsprechendes Budget anzumelden.
Deckungsvorschlag
Eine Deckung erfolgt durch die eingesparten Investitionsmittel. 6 bis 8,5 Millionen EUR führen über die verhinderten Abschreibungen und Kreditzinsen zu einer entsprechenden Kompensation der Stellen. Ab 2031/32 werden 1,5 Stellen aus der Kämmerei zur Kompensation genutzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss halbjährlich jeweils zum 30.06. und 31.12. über die Tätigkeit und die Wirkung des Bauinvestitionscontrollings zu berichten.
Der Bericht soll insbesondere enthalten:
- die durch das Bauinvestitionscontrolling begleiteten Investitionsmaßnahmen,
- die ausgesprochenen Empfehlungen und deren Umsetzung; soweit Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, sind die Gründe hierfür darzustellen,
- die nachweislich vermiedenen Kostensteigerungen und erzielten Einsparungen,
- eine nachvollziehbare monetäre Darstellung der erzielten finanziellen Auswirkungen einschließlich der jeweiligen Berechnungsgrundlagen,
- eine Gegenüberstellung der tatsächlich erzielten Einsparungen mit den in der Beschlussvorlage prognostizierten Einsparungen einschließlich einer Begründung etwaiger Abweichungen,
- eine nachvollziehbare Darstellung der Berechnungsgrundlagen und Bewertungsmethodik, wobei die Erfolgsmessung auf Grundlage derjenigen Annahmen und Berechnungsmaßstäbe zu erfolgen hat, die der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Beschlussvorlage zugrunde liegen.
Zwei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit des Bauinvestitionscontrollings legt die Verwaltung dem Rat eine umfassende Evaluation vor. Diese soll insbesondere bewerten,
- ob die mit der Einrichtung des Bauinvestitionscontrollings verfolgten Ziele erreicht wurden,
- in welchem Umfang Investitionskosten dauerhaft reduziert oder Kostensteigerungen vermieden werden konnten,
- ob und inwieweit der nachgewiesene wirtschaftliche Nutzen die dauerhaft entstehenden Personal- und Sachkosten rechtfertigt,
- sich die Einrichtung des Bauinvestitionscontrollings unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewährt hat,
- welche organisatorischen oder fachlichen Optimierungspotenziale bestehen,
- ob die in der Beschlussvorlage zugrunde gelegten Annahmen zur Refinanzierung und zu den erwarteten Einsparungen eingetreten sind.
Auf der Grundlage dieser Evaluation entscheidet der Rat im Rahmen der Stellenplanberatungen über den Nutzen und ggf. den Umfang der für das Bauinvestitionscontrolling vorgesehenen Stellen.
Begründung:
Die Verwaltung begründet die Einrichtung des Bauinvestitionscontrollings mit erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen. Nach der Beschlussvorlage sollen durch die neue Organisationseinheit Investitionskosten reduziert, Kostensteigerungen vermieden und jährliche Einsparungen in einer Größenordnung von bis zu 8,5 Mio. Euro erzielt werden. Diese prognostizierten Einsparungen bilden zugleich die wesentliche Begründung für die Schaffung zusätzlicher Stellen und deren Refinanzierung.
Gerade weil die Einrichtung des Bauinvestitionscontrollings mit einem konkreten wirtschaftlichen Nutzen begründet wird, ist dessen tatsächlicher Eintritt regelmäßig und nachvollziehbar nachzuweisen. Der Rat muss jederzeit beurteilen können, welche konkreten finanziellen Auswirkungen das Bauinvestitionscontrolling tatsächlich erzielt und ob die der Beschlussvorlage zugrunde liegenden Annahmen eingetreten sind.
Das halbjährliche Berichtswesen schafft die notwendige Transparenz über die Tätigkeit des Bauinvestitionscontrollings, die Umsetzung seiner Empfehlung sowie die tatsächlich erzielten Einsparungen und vermiedene Kostensteigerungen. Gleichzeitig erhält der Rat die Möglichkeit, Entwicklungen frühzeitig zu bewerten und gegebenenfalls steuernd einzugreifen.
Die Evaluation nach zwei Jahren dient dazu, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Bauinvestitionscontrollings anhand belastbarer Daten zu überprüfen. Sie soll insbesondere klären, ob die prognostizierten Einsparungen tatsächlich erreicht wurden und ob der wirtschaftliche Nutzen die dauerhaft entstehenden Personal- und Sachkosten rechtfertig. Auch und nicht zuletzt aufgrund der beschlossenen HSK-Maßnahme (Personaleinsparungen 5%).
Der Änderungsantrag stärkt damit die Kontroll- und Steuerungsfunktion des Rates und stellt sicher, dass die mit der Stelleneinrichtung verbundenen Erwartungen an Wirtschaftlichkeit und Effizienz transparent überprüfbar bleiben.

Empfehlen Sie uns!