Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Bildung und Betreuung in unserer Stadt. Mit der Einführung des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) wurden die Anforderungen an die Qualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen deutlich weiterentwickelt. Gleichzeitig genießen bereits tätige Kindertagespflegepersonen Bestandsschutz. Vor dem Hintergrund sinkender Kinderzahlen und der Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung ist es von Interesse, wie sich die Qualifizierungsstruktur der derzeit tätigen Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet darstellt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gesamtzahl: Wie viele Kindertagespflegepersonen (KTP) verfügen zum Zeitpunkt der Beantwortung im Stadtgebiet Oberhausen über eine gültige Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII und sind aktiv in der Betreuung tätig?
- Neuer Standard (QHB): Wie viele der aktuell aktiven Kindertagespflegepersonen haben die vollständige Qualifizierung nach dem neuen kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) mit 300 Unterrichtseinheiten absolviert?
- Wie viele der aktiven Kindertagespflegepersonen üben ihre Tätigkeit auf Basis der Bestandsschutzregelung nach dem alten DJI-Curriculum (160 Unterrichtseinheiten) aus und wie viele haben die Anschlussqualifizierung „160+“ absolviert?
- Pädagogische Fachkräfte: Wie viele der aktuell tätigen Kindertagespflegepersonen verfügen über eine pädagogische Berufsausbildung (z. B. als staatlich anerkannte Erzieher/innen oder Kinderpfleger/innen) und wurden auf dieser Grundlage nach den Vorgaben der Positivliste des LVR qualifiziert?
- Wie viele Personen befinden sich derzeit in der Qualifizierung zur Kindestagespflegeperson nach dem QHB bzw. in einer Anschlussqualifizierung?

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