Gestaltungssatzungen für die Stadtteilzentren Sterkrade und Osterfeld

01.09.2026

Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen aus dem laufenden Prozess zur Entwicklung einer Gestaltungssatzung für die Marktstraße in Alt-Oberhausen die Erarbeitung von Gestaltungssatzungen für

  • die Bahnhofstraße in Sterkrade einschließlich ihres unmittelbaren Umfeldes sowie
  • die Gildenstraße und die Bereiche des Markt- und des Wappenplatzes in Osterfeld einschließlich ihrer unmittelbaren Umfelder

vorzubereiten und den zuständigen politischen Gremien ein entsprechendes Konzept mit Zeitplanung vorzulegen.

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Frühzeitige Einbindung der Gewerbetreibenden, der Werbegemeinschaften, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie weiterer örtlicher Akteure,
  • Entwicklung praxistauglicher gestalterischer Vorgaben insbesondere für Werbeanlagen, Warenpräsentationen, Fassadengestaltung, Außengastronomie, Möblierung und sonstige das Stadtbild prägende Elemente,
  • Sicherung und Weiterentwicklung der im Rahmen der laufenden Innenstadtumbauten geschaffenen städtebaulichen Qualitäten,
  • Stärkung der individuellen Identität und Wiedererkennbarkeit der Stadtteilzentren.

Begründung:
Mit der langfristig geplanten Neugestaltung der Bahnhofstraße in Sterkrade sowie der Aufwertung der Gildenstraße und des Marktplatzes in Osterfeld investiert die Stadt Oberhausen erhebliche Mittel in die Zukunft ihrer Stadtteilzentren. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, die Innenstädte klimaresilient weiterzuentwickeln und ihre Attraktivität nachhaltig zu steigern.

Damit diese Investitionen ihre Wirkung dauerhaft entfalten können, bedarf es eines über den eigentlichen Straßenumbau hinausgehenden Gestaltungsrahmens. Die Qualität eines Stadtteilzentrums wird nicht allein durch neue Pflasterflächen, Bäume oder Sitzgelegenheiten bestimmt. Auch Werbeanlagen, Außengastronomie, Fassaden, Auslagen und weitere gestalterische Elemente prägen das Erscheinungsbild und die Identität einer Innenstadt.

Bei der Entwicklung der Gestaltungssatzungen für Sterkrade und Osterfeld sollten die örtlichen Akteure von Beginn an eng eingebunden werden. Bereits vorhandene Gestaltungskonzepte, -handbücher und -leitlinien für die jeweiligen Stadtteilzentren sind dabei einzubeziehen und als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Ziel ist ausdrücklich nicht die Übertragung einheitlicher Regelungen auf alle Zentren, sondern die Erarbeitung passgenauer und praxistauglicher Lösungen, die den jeweiligen Charakter der Quartiere berücksichtigen.

Gestaltungssatzungen dienen nicht allein der Regelung einzelner Werbeanlagen oder Fassaden. Sie tragen dazu bei, die Qualität öffentlicher Räume dauerhaft zu sichern, private Investitionen zu unterstützen und die Identität der Stadtteilzentren langfristig zu stärken. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Attraktivität der Oberhausener Quartiere.