Regelung der Verkehrsführung „Auf dem Schacht“

28.09.2026

Die Bezirksvertretung Osterfeld bittet die Verwaltung, die Verkehrsführung im Bereich der mittig angeordneten Parkflächen auf der Straße „Auf dem Schacht“ durch geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen so zu regeln, dass die Parkflächen entsprechend ihrer baulichen Gestaltung jeweils rechtsseitig umfahren und entgegenkommende Verkehre auf derselben Fahrgasse unterbunden werden.

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger haben die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld darauf hingewiesen, dass die Verkehrsführung im Bereich der mittig angeordneten Parkflächen auf der Straße „Auf dem Schacht“ für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht hinreichend eindeutig erkennbar ist.

Nach den Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohner kommt es regelmäßig vor, dass Fahrzeuge die mittigen Parkflächen entgegen der durch die bauliche Gestaltung angelegten Fahrtrichtung passieren. Dadurch entsteht auf den schmalen Fahrgassen Begegnungsverkehr.

Besonders problematisch ist dies beim Ausparken aus den schräg angeordneten Parkständen. Deren Ausrichtung ist auf das Ausfahren in eine bestimmte Fahrtrichtung angelegt. Fahrzeuge, die diese Verkehrsführung nicht beachten, können daher zu unübersichtlichen und vermeidbaren Konfliktsituationen führen.

Für die CDU-Fraktion muss Verkehrsführung insbesondere dort, wo die bauliche Situation bereits eine bestimmte Fahrtrichtung vorgibt, eindeutig und für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erkennbar sein. Eine klare verkehrsrechtliche Regelung schafft Orientierung, verhindert unnötigen Begegnungsverkehr und erhöht die Verkehrssicherheit.