Die Verwaltung wird gebeten,
- die derzeit temporär eingeführte Einbahnstraßenregelung an der Stollenstraße kurzfristig dahingehend anzupassen, dass die Einbahnstraßenführung ab der Kreuzung Stollenstraße / In der Mark beginnt.
- die Stollenstraße für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freizugeben.
- die Ergebnisse der laufenden Erprobung der Gesamtmaßname der Einbahnstraßenregelung an der Stollenstraße sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Sterkrade zur Beratung vorzustellen.
Begründung:
Die temporäre Einbahnstraßenregelung an der Stollenstraße wurde im Rahmen einer verkehrlichen Erprobung eingeführt. Während ein Teil der unmittelbaren Anwohner die neue Verkehrsführung positiv bewertet, haben sich zugleich deutliche Belastungen für Anwohner der angrenzenden Straßen „In der Mark“ und „An den Kopfweiden“ ergeben. Dort entstehen durch die derzeitige Regelung erhebliche Umwege.
Um diese Belastungen zu reduzieren, erscheint es sinnvoll, die Einbahnstraßenregelung ab der Kreuzung Stollenstraße / In der Mark beginnen zu lassen. Auf diese Weise bleibt die Gesamtzielsetzung der Maßnahme weiterhin bestehen, ohne die Auswirkungen auf benachbarte Straßen unnötig zu verschärfen.
Zudem soll die Stollenstraße für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden, um unnötige Umwege für Radfahrer zu vermeiden und eine praktikable sowie alltagstaugliche Verkehrsführung sicherzustellen.
Unabhängig von dieser kurzfristigen Anpassung ist es erforderlich, die Gesamtergebnisse der verkehrlichen Erprobung bewerten zu können. Daher sollen belastbare Erkenntnisse, Auswirkungen und die möglichen weiteren Schritte in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Sterkrade vorgestellt werden, um dann auf Grundlage vorgelegten Daten über das weitere Vorgehen auch politisch entscheiden zu können.

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