Foto- und Videoaufnahmen in Bädern der Stadt Oberhausen

30.06.2026

 Die Verwaltung wird gebeten, im Betriebsausschuss der SBO über den Umgang mit Fällen unerlaubter Foto- und Videoaufnahmen in allen Bädern der SBO zu berichten und dabei insbesondere darzustellen,

  • welche organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen derzeit bestehen, um die Persönlichkeitsrechte der Badegäste, insbesondere in Umkleide- und Sanitärbereichen, zu schützen,
  • wie Mitarbeitende in Fällen unerlaubter Foto- oder Videoaufnahmen vorgehen und welche Handlungsleitfäden hierfür bestehen,
  • wie die Information, Betreuung und Unterstützung von Betroffenen sichergestellt wird,
  • wie Meldungen durch Badegäste aufgenommen, dokumentiert und nachverfolgt werden,
  • ob aus den in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Vorfällen Erkenntnisse oder Handlungsbedarfe abgeleitet wurden,
  • welche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Prävention, Meldewegen, Opferschutz und Kommunikation vorgesehen sind.

Begündung:

Einer Presseberichterstattung (WAZ, 06.06.2026, „Nackt in der Umkleide des Hallenbades Oberhausen gefilmt”) zufolge kam es im Hallenbad Oberhausen zu einem Vorfall, bei dem ein Badegast nach eigenen Angaben in einer Umkleidekabine heimlich mit einem Mobiltelefon gefilmt wurde.

Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz verdeutlicht der Vorfall, wie sensibel der Schutz der Privatsphäre in Umkleide- und Sanitärbereichen öffentlicher Einrichtungen ist.

Aus Sicht der CDU-Fraktion muss gewährleistet sein, dass Badegäste auf einen wirksamen Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte vertrauen können. Ebenso wichtig ist ein transparenter und nachvollziehbarer Umgang mit entsprechenden Meldungen. Betroffene müssen die Gewissheit haben, dass Hinweise ernst genommen, angemessen bearbeitet und die erforderlichen Schritte eingeleitet werden.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die bestehenden Schutz- und Kommunikationsstrukturen darzustellen, mögliche Verbesserungsbedarfe zu identifizieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz der Badegäste zu prüfen.