
Am Sonntag, 24. September 2017, finden die nächsten Bundestagswahlen statt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Wahlen in Oberhausen.
Alle Wahlberechtigten sollten eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Am Wahltag besteht die Möglichkeit, auch ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintragung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Personalausweis oder der Reisepass ist mitzubringen.
Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder eine sogenannte „Sofortwahl“ durchzuführen.
Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Fachbereich Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Anzugeben sind hierbei die vollständigen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und laufende Nummer im Wählerverzeichnis). Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Fax (0208/825-5121) oder per E-Mail (briefwahl [at] oberhausen.de), ebenfalls mit den vollständigen Daten. Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.
Die Anträge werden am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung übergeben. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkommen 2-3 Tage dauern.
Die Möglichkeit der Sofortwahl besteht bis Freitag, 22.09.2017, wie folgt:
Alt-Oberhausen:
Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72, Zimmer 1/2
Eingang unter den Arkaden
46045 Oberhausen
Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Eingangsbereich
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld (Bezirksverwaltungsstelle), Zimmer 18
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen
Geöffnet haben diese drei Sofortwahlstellen vom 21.08.2017 bis zum 22.09.2017 einheitlich, und zwar zu folgenden Zeiten:
Montag bis Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Für eine Sofortwahl ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder der Reisepass erforderlich.
Am Wahltag wählen Sie in Ihrem Wahllokal. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, finden Sie hier Ihr zuständiges Wahllokal.
Für alle wahlrechtlichen Fragen sind nicht die Parteien, sonder die Stadt Oberhausen zuständig. Sie erreichen den Bereich Wahlen wie folgt:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40 / Wahlen
Matthias Kirchner
Essener Straße 66
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2019
Fax: 0208 825-5121
E-Mail: matthias.kirchner [at] oberhausen.de
Das Wahlergebnis für Oberhausen können Sie am Wahlabend hier online verfolgen.
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