Kommunale Wärmeplanung

19.06.2023

Die Verwaltung wird gebeten, eine „Kommunale Wärmeplanung“ für Oberhausen auf den Weg zu bringen. Der Prozess soll schnellstmöglich nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und Landesebene beginnen und ab sofort entsprechend vorbereitet werden. 

Zudem ist das Ziel zu verfolgen, sämtliche Fördermöglichkeiten zu eruieren und auszuschöpfen. Die zeitliche Planung der Umsetzung ist mit Blick auf die Fördermöglichkeiten abzustimmen.

Begründung:

Für das in Deutschland angestrebte Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 muss eine bundesweite Strategie zur effizienten und möglichst technologieoffenen Wärmeversorgung erarbeitet werden, da ca. 30 Prozent der jährlichen CO2-Emissionen durch die Wärmeversorgung verursacht werden. Eine kluge „Kommunale Wärmeplanung“ erscheint unverzichtbar. Sie eröffnet verlässliche Perspektiven und schafft Investitionssicherheit.

Derzeit zeichnet sich ab, dass die „Kommunale Wärmeplanung“ für alle Kommunen in Deutschland verpflichtend sein wird. Auf diese Situation müssen sich Kommunen sich idealerweise frühzeitig vorbereiten und die notwendige Vorarbeit leisten, um abgestimmt gestalten zu können. Bereits für die Planungsphase ist die Förderlandschaft mit guten finanziellen Mitteln ausgestattet, so dass der Planung, eine Prüfung der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten vorangehen muss.

Eine technologieoffene „Kommunale Wärmeplanung“ ist die zwingende Grundlage und Voraussetzung für Detailplanungen auf kommunaler Ebene zur Wärmeversorgung. In diesem Prozess werden die relevanten Akteure wie Energieversorger, Wohnungswirtschaft, Industrie, Netzbetreiber, u.a. von Anfang an dauerhaft eingebunden. Die Beteiligten tragen dazu bei, gebietsscharfe räumliche Ziele für eine Wärmewende zu definieren und diese anschließend in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen. Erst nach dem Aufstellen einer solchen Prozessplanung lässt sich verlässlich sagen, welche die jeweilig effizienteste, klimafreundlichste, wirtschaftlichste und auch sozial verträglichste Art der Wärmeversorgung einer Kommune sein kann.