Meilenstein für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen

23.05.2022

Anfang April wurde das Landeskinderschutzgesetz im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet. Damit wird die Arbeit der Jugendämter in NRW im Bereich des Kinderschutzes und des Kindeswohls unterstützt und weiter qualitativ ausgebaut.

„Natürlich werden wir einen Blick darauf werfen, wie sich dieses wichtige und wegweisende Gesetz auf Oberhausen auswirkt”, kommentiert die CDU-Sprecherin im Jugendhilfeausschuss, Ulrike Willing-spielmann das Gesetz für Oberhausen. „Deshalb haben wir auch einen Antrag gestellt, der nach den Auswirkungen des neuen Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls auf die Organisationsstruktur und den Personalbedarf des Jugendamtes in Oberhausen fragt.”

Simone-Tatjana Stehr, CDU-Landtagskandidatin und Vorsitzende der CDU-Fraktion ist sich sicher, dass „die hervorragende Arbeit des Jugendamtes positiv durch das Landeskinderschutzgesetz unterstützt wird.” Für sie und ihre Fraktion ist der Kinderschutz ein ganz besonders wichtiges Anliegen und das Gesetz sei ein „Meilenstein”, so Stehr. „Alle Erkenntnisse über ein Kind bzw. eine Familie müssen schnell und effektiv zusammengeführt werden, um eine Gefährdung und deren Ausmaß qualifiziert bewerten zu können. Das ist nun möglich. Wir sind verpflichtet, uns mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass Kinder unter den besten Bedingungen aufwachsen.”