
CDU-Politikerin Marie-Luise Dött will praxistaugliche Vorschriften
„Die Dokumentationsauflagen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn nehmen dermaßen überhand, dass die Erfassungsvorschriften geradezu ins Absurde abdriften." Dieser Auffassung ist die Oberhausener Bundestagsabgeordnete der CDU Marie-Luise Dött rund vier Wochen nach Einführung des neuen Gesetzes. Die stellvertretende Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM) setzt sich deshalb für eine schnelle Korrektur ein. Um diese zügig voranzutreiben, hat der PKM-Vorstand einen Antrag auf den Weg gebracht mit dem Ziel, den Mindestlohn zu entbürokratisieren.
„Schon während des Gesetzgebungsverfahrens haben wir auf die bürokratischen Belastungen hingewiesen. Dabei ging es insbesondere um die völlig unverhältnismäßig umfassenden Dokumentationspflichten", so Dött. In den parlamentarischen Verhandlungen sei zugesichert worden, dass die Vorschriften handhabbar und praxistauglich ausgestaltet würden. Dass das nicht erfolgt sei, zeige sich bereits in den ersten Wochen nach der Einführung. Laut Dött ist das Gegenteil der Fall: „Die Nachweispflichten belasten Unternehmer, Mitarbeiter und auch viele Vereine mit überflüssiger Bürokratie."
Der PKM fordert, die Dokumentationspflicht rückwirkend zu ändern und die Verdienstgrenze von 2958 Euro auf 1900 Euro zu senken. Außerdem sollen geringfügig Beschäftigte mit fest vereinbartem Stundenlohn und entsprechend vereinbarter Arbeitszeit von der Dokumentationspflicht ausgenommen werden. Dött: „Der Mindestlohn muss praxistauglich sein, damit das, was als Unterstützung für Geringverdiener gedacht war, nicht als Bürokratiemonster für Unternehmen endet."
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