Sachstand zu Kürzungen im Bereich des SGB II (u.a. bei den Arbeitsgelegenheiten AGH) und Auswirkungen auf die Träger

26.11.2024

Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 für Eingliederungshilfen und öffentlich geförderte Beschäftigung werden die Arbeit der Jobcenter erheblich beeinträchtigen. Nach aktuellen Planungen sollen bundesweit massive jährliche Einsparungen bei den Eingliederungs- und Verwaltungsmitteln erfolgen, was insbesondere Maßnahmen für Langzeitarbeitslose trifft. Diese Einsparungen stehen im Widerspruch zu den von der Bundesregierung formulierten Zielen des Bürgergeldes, das eine verbesserte Integration und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen versprechen sollte.

Die Kürzungen gefährden gezielt arbeitsmarktferne Menschen, die durch AGH ihre Beschäftigungsfähigkeit wiedererlangen sollen. Lokale Träger wie die Kurbel, ZAQ und Ruhrwerkstatt müssen zukünftig ihre Angebote reduzieren oder gar in Teilbereichen ganz einstellen, was nicht nur Arbeitslose betrifft, sondern auch die soziale Infrastruktur der Stadt schwächen wird.

Die Bundesregierung trägt die Verantwortung für diese Situation, da die Kürzungen maßgeblich aus haushaltspolitischen Erwägungen resultieren und die Kommunen mit den Folgen alleinlassen. Zudem führt die Umschichtung von Geldern innerhalb der Jobcenter zu einem zusätzlichen Druck, der die Handlungsfähigkeit vor Ort einschränkt. Die Auswirkungen dieser Politik werden zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten führen, die langfristig höhere Kosten für die Kommunen bedeuten.

Mit diesen Kürzungen zeigt die Bundesregierung, dass das Bürgergeld nicht auf aktive Arbeitsförderung abzielt. Statt den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen, zementiert es die Abhängigkeiten von staatlichen Leistungen und schafft Fehlanreize, die dem Wiedereinstieg in Arbeit entgegenstehen.